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Was Bauherren über Wärmepumpen wissen müssen

Darum müssen Sie bei Wärmepumpen auf das Kühlmittel achten.

Ein Hausbau ist eine große Investition und muss daher zukunftssicher sein. Das gilt erst recht für das Dauerbrenner-Thema Heizung – und hier gibt es eine Neuregelung bei Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2025 wirksam ist. 

Wenn Sie sich nur eine Kurz-Info merken möchten: Das derzeit zukunftsfähigste unter den gängigen Kältemitteln ist Propan (R-290).

 

Das sperrige Thema: EU-F-Gas-Verordnung

Die F-Gas-Verordnung dreht sich um Kältemittel, die auch in Wärmepumpen stecken. Es gibt zahlreiche Kältemittel am Markt. Kältemittel kommen unter anderem auch in Klimaanlagen, Kühlschränken etc. zum Einsatz. Neu ist, dass das Erderwärmungs-Potenzial der Kältemittel strenger berechnet wird. Dadurch sind manche Kältemittel zukunftssicher, und manche nicht.

 

Das müssen Sie bei Neuanlagen wissen:

  • Bestimmte klimaschädliche Kältemittel werden schrittweise verboten.
  • Einige heute noch erhältliche Wärmepumpen werden bald nicht mehr zulässig sein.
  • Die Auswahl der richtigen Technologie ist entscheidend für langfristige Investitionssicherheit – wenn in 10 Jahren ein Servicefall auftritt, kann es sonst schwierig werden. 
    Beispiel: Das viele Jahre beliebte Kältemittel R-410A darf ab 2032 nur noch als „Recyclingware“ verwendet werden; da kann es Verfügbarkeitsprobleme geben.
  • Kältemittel haben einen Wert für die Klimaschädlichkeit (GWP, Global Warming Potential). Mit einem GWP unter 150 ist man langfristig auf der sicheren Seite. Ein GWP über 750 ist ganz schlecht.

     

Diese Kältemittel sind zukunftssicher:

  • R-290 (Propan), GWP 3: Erste Wahl. Natürlich, umweltfreundlich, bewährt
  • R-744 (CO2), GWP 1: Nachhaltig, sehr effizient, zukunftssicher. Noch selten bei Wärmepumpen
  • R-454C (Gemisch), GWP 148: knapp zukunftssicher

     

Vorsicht bei diesen Kältemitteln:

  • R-32, GWP 675: Je nach Wärmpumpenart und -leistung bis Ende 2026 – Ende 2034 erlaubt. R-32 ist bei Anlagenherstellern als Alternative zu R-410A beliebt, da die Eigenschaften ähnlich sind.
  • R-454B, GWP 466: ähnlich wie R-32
  • R-134a, GWP 1430: läuft aus
  • R-410A, GWP 2088: läuft aus

     

Vorsicht bei Lagerware

  • Ab 1.1.2025 dürfen Monosplit-Klimaanlagen – also auch Wärmepumpen – mit einem Kältemittel mit GWP über 750 nicht mehr „in den Verkehr gebracht“ werden, wenn maximal 3 kg Kältemittel eingefüllt sind.
  • Aber: Lagerware mit nicht zukunftssicheren Kältemitteln darf noch verkauft werden. Das kann Sie betreffen!
    • Eine typische Luft-/Wasser-Split-Wärmepumpe mit 11 kW für ein Einfamilienhaus hat eine Kältemittel-Füllmenge von beispielsweise 2 kg.
    • Im Handel finden sich noch zahlreiche Angebote für Wärmepumpen mit den Kältemitteln R-134a und R-410a, auch von sehr namhaften Herstellern. Als Lagerware darf sie verkauft werden.
    • Wir bauen solche Wärmepumpen nicht ein. 
    • Werden Sie hellhörig, wenn ein Anbieter Ihnen sagt: „Wärmepumpe A haben wir lagernd, und es gibt Rabatt – andere Modell haben Lieferzeit, vielleicht verzögert sich dann Ihr Projekt“. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

       

Wir setzen ausschließlich auf zukunftssichere Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln. Damit sind Sie optimal für die Zukunft gerüstet. 

Mehr Informationen und Hintergründe lesen in unserem ausführlichen Ratgeber:

https://www.baumeister-haus.de/aktuelles/blog/zukunftssichere-kaeltemittel-was-bauherren-ueber-waermepumpen-wissen-muessen.html